Aufgaben und Rechte des/der Datenschutzbeauftragten
Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 gibt es an der Universität Wien eine/n gesetzlich geforderte/n Datenschutzbeauftragte/n (DSBA).
Er/sie ist ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden.
Die Universität Wien muss den/die Datenschutzbeauftragte/-n bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben unterstützen und ihm/ihr dafür die erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu den personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen zur Verfügung stellen. Zur Erhaltung seines/ihres Fachwissens hat die Universität Wien ebenfalls die erforderlichen Ressourcen zu gewähren.
Der/die Datenschutzbeauftragte darf bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben erhalten.
Weiters darf er/sie von der Universität Wien wegen der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden. Allerdings ist darin kein genereller Kündigungsschutz zu sehen. Er/sie hat weiters unmittelbar an die höchste Managementebene zu berichten.
Der/die Datenschutzbeauftragte hat jedenfalls die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
- Die Unterrichtung und Beratung der Universität Wien und ihrer MitarbeiterInnen hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.
- Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der MitarbeiterInnen.
- Die Beratung – auf Anfrage - im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.
- Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Anlaufstelle für diese.
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Im Intranet der Universität Wien finden Sie mehr Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).