Aufgaben und Rechte des*der Datenschutzbeauftragte*n
Er*sie ist ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen einzubinden.
Die Universität Wien muss den*die Datenschutzbeauftragte*n bei der Erfüllung seiner*ihrer Aufgaben unterstützen und ihm*ihr dafür die erforderlichen Ressourcen und den Zugang zu den personenbezogenen Daten und Verarbeitungsvorgängen zur Verfügung stellen. Zur Erhaltung seines*ihres Fachwissens hat die Universität Wien ebenfalls die erforderlichen Ressourcen zu gewähren.
Der*die Datenschutzbeauftragte darf bei der Erfüllung seiner*ihrer Aufgaben keine Anweisungen bezüglich der Ausübung dieser Aufgaben erhalten.
Weiters darf er*sie von der Universität Wien wegen der Erfüllung seiner*ihrer Aufgaben nicht abberufen oder benachteiligt werden. Allerdings ist darin kein genereller Kündigungsschutz zu sehen. Er*sie hat weiters unmittelbar an die höchste Managementebene zu berichten.
Der*die Datenschutzbeauftragte hat jedenfalls die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
- Die Unterrichtung und Beratung der Universität Wien und ihrer Mitarbeiter*innen hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht.
- Die Überwachung und Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien für den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter*innen.
- Die Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und der Überwachung ihrer Durchführung.
- Die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde sowie die Funktion als Anlaufstelle für diese.